AGB
1. Inhalte
Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig bearbeitet und überprüft. Die mabes Trocknung und Sanierung GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der mabes Trocknung und Sanierung GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unser Angebot umfasst Leistungen in den Bereichen der Trocknungsarbeiten und Wasserschadenbeseitigung, Leckortung/Leistungsdetektion, Schimmelpilzsanierung, Luftreinigung und Geruchsneutralisation, Brandschadenreinigung, Gebäudediagnostik, Bautrocknung und Bauheizung. Zusätzliche, vom Leistungsumfang des Vertrages nicht umfasste aber notwendige Arbeiten, können nach Bestätigung des Auftraggebers von der mabes Trocknung und Sanierung GmbH oder einem von der mabes Trocknung und Sanierung GmbH beauftragten Subunternehmer ausgeführt werden. Für diese dazugehörigen Leistungen einschließlich der Beratung gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. Angebot, Vertragsabschluss und Durchführung
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung.
3.2 Hat der Kunde unser Angebot nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt.
3.3 Die ausgeführten Leistungen und deren Preise am Angebot sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind unvorhergesehene Leistungen und Leistungen, die augenscheinlich nicht zu erkennen waren. Hierunter fallen zum Beispiel Lohnstundenarbeiten für das Entfernen von Altanstrichen, Beschichtungen, Tapeten oder beispielsweise Möbelräumarbeiten.
3.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, Hindernisse und Mobiliar von betreffenden Räumlichkeiten zu entfernen, um das gesamte Schadensausmaß feststellen zu können. Werden diese Arbeiten dennoch von uns verrichtet, werden diese nach Stundenaufwand abgerechnet.
3.5 Bei Bauteilen, die durch die Wassereinwirkung gequollen sind (Holzmöbel, Holzböden usw.) könnte es nach der Trocknung zu einer Fugenbildung kommen.
3.6 Jedes von der mabes Trocknung und Sanierung GmbH verwendete Gerät wird vor Inbetriebnahme auf seine einwandfreie Funktion überprüft und gilt mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden. Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel der Geräte bzw. Mangel des Aufbaues haben, übernehmen wir keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Kunde für unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, nicht rechtzeitig gemeldeten Stromausfall etc. selbst. Somit ist der Auftraggeber verpflichtet, Störungen unverzüglich der mabes Trocknung und Sanierung GmbH mitzuteilen.
3.7 Bei bestimmten Geräten ist es notwendig, den Sammelbehälter für das Kondenswasser regelmäßig (anfangs 2Mal täglich, später seltener) zu entleeren. Schieben Sie diesen danach wieder vollständig in das Gerät. Ansonsten benötigen die Geräte keine Wartung und können problemlos allein gelassen werden. Nach einigen Tagen erfolgt ohnehin die Kontrolle des Trocknungs-fortschrittes durch unseren Techniker.
3.8 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Strom für Geräte, Werkzeuge, Beleuchtung sowie Wasser zur Verfügung gestellt wird. Des weiteren muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Für sich daraus ergebende Schäden übernimmt die mabes Trocknung und Sanierung GmbH keinerlei Haftung.
3.9 Die Berechnung der im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angeführten Geräte und Anlagen sowie technischer Einrichtungen erfolgt jeweils pro angefangenen Kalendertag.
4. Leckortung, Wasserschadenbeseitigung, Gebäudediagnostik
4.1 Mess- und diagnosetechnische Untersuchungen sowie Rohrbruch- und Leitungsortungen werden mit den neuesten Messtechniken durchgeführt. Ein Untersuchungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.
4.2 Alle Messverfahren sowie die damit verbundenen Nebenleistungen werden nach den Regeln der neuesten Technik durchgeführt. Für Schäden die in diesem Zusammenhang an dem Untersuchungsobjekt, insbesondere am Eigentum des Auftraggebers oder eines Dritten, haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
4.3 Jegliche Haftung und Übernahme etwaiger Kosten und Folgekosten, die dem Auftraggeber oder dem Dritten durch fehlerhafte Messergebnisse/Protokollierungen/Berichte usw. entstehen, sind ausgeschlossen.
5. Trocknungsarbeiten und Sanierungsleistungen nach Wasserschaden
5.1 Sowohl durch Baumängel und Bauschäden, Schadensfälle und falschem Wohn- und Nutzverhalten kann es in und an einem Gebäude und seiner Bauteile, in Hohlräumen, unter Oberbelägen, hinter Verkleidungen etc. zur Bildung von Schimmelpilzen kommen. Da ein derartiger Befall während der Entstehung und je nach Art optisch nicht gleich erkennbar ist, übernehmen wir für die Nichterkennung keinerlei Haftung.
5.2 Es bleibt dem Auftraggeber überlassen, vor Durchführung von Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten einen Sachverständigen zu beauftragen.
5.3 Es wird angeraten, bei Holzdeckenkonstruktionen eine Endoskopie durchzuführen, um eventuelle Vermorschungen zu dokumentieren. Die Kosten werden in Regie verrechnet. Für jede Art von Schäden an den Holzdeckenkonstruktionen, egal in welcher Form und an welcher Stelle, wird seitens der mabes Trocknung und Sanierung GmbH keinerlei Haftung übernommen.
6. Preise
6.1 Die in unserem Angebot ausgewiesenen Preise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
6.2 Alle Preise verstehen sich in Euro (€)
6.3 Die ermittelten Preise sind nach den für die jeweilige Leistung erforderlichen Materialien und Arbeitsleistungen individuell kalkuliert und können nicht mit früheren oder späteren Angeboten und Rechnungen in Zusammenhang gebracht werden.
6.4 Arbeiten, welche im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht angeführt sind, jedoch erwünscht und erforderlich sind, werden gesondert berechnet oder am Auftrag ergänzt.
6.5 Mündliche Preisangaben haben nur dann Gültigkeit, wenn wir diese auch schriftlich bestätigen.
7. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist brutto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Zusicherungen betreffen, die den Auftraggeber auch gegen Schadensrisiken absichern soll. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine entsprechend auf den vorhersehbaren Schaden begrenzte Haftung nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder ein Fall des Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung vorliegt. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur soweit entsprechender Versicherungsschutz besteht.
8.2 Die Demontage und Montage von vorhandenen Gegenständen wie zum Beispiel Lampen, Gardinen, Schalter, Spiegel, WC, Waschtische etc. führt der Auftraggeber auf eigenes Risiko aus. Wird die Durchführung dieser Leistungen dennoch durch uns gewünscht, übernehmen wir für etwaige Schäden, Reparaturen, Ersatzteile und dgl. keinerlei Haftung und Gewährleistung.
9. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mödling. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.